Fakt 1 / 10Art. 1 Abs. 1 GG

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Wir schützen Grundrechte wie die Menschenwürde offline wie online. Hierzu haben wir die Strategie für die Internationale Digitalpolitik der Bundesregierung entwickelt. Die Strategie gibt klare Leitlinien vor, wie wir das digitale Zeitalter über Deutschland hinaus gestalten wollen. Dabei achten wir darauf, dass sich die Bürgerinnen und Bürger frei und gleichzeitig sicher im digitalen Umfeld bewegen können.

Fakt 2 / 10Art. 3 Abs. 3 GG

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. 

Das gilt auch im digitalen Umfeld. Mit dem Digitale-Dienste-Gesetz sorgen wir dafür, dass Online-Plattformen und Suchmaschinen konsequent gegen Beleidigungen, Gewaltaufrufe und Identitätsmissbrauch vorgehen. Eine Koordinierungsstelle für digitale Dienste wird künftig darüber wachen, dass die Plattformen das Gesetz einhalten. Bei Verstößen drohen Bußgelder.

Fakt 3 / 10Art. 2 Abs. 1 GG

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit […].

Dieses Recht umfasst auch die informationelle Selbstbestimmung. Bedeutet: Bürgerinnen und Bürger können selbst darüber entscheiden, wer über ihre persönlichen Daten verfügen darf. Vor allem private Unternehmen haben oft ein großes Interesse an Alter, Geschlecht und Wohnort. Denn so können sie zum Beispiel individualisierte Werbung schalten. Mit der Nationalen Datenstrategie setzen wir uns für einen verantwortungsvollen Umgang mit Daten ein.

Fakt 4 / 10Art. 5 Abs. 1 GG

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten [...].

Unsere Digitalpolitik schafft die Voraussetzungen, dass sich Menschen ungehindert informieren können – durch bestes Internet überall. Dank der Gigabitstrategie kommt bis 2030 Glasfaser in jedes Haus und modernster Mobilfunk dorthin, wo Menschen leben, arbeiten und unterwegs sind: ins Homeoffice, in den Zug oder auf die Berghütte.

Fakt 5 / 10Art. 87f GG

Nach Maßgabe eines Bundesgesetzes, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, gewährleistet der Bund im Bereich […] der Telekommunikation flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen.

Im 21. Jahrhundert bedeutet das: Alle Menschen benötigen Zugang zum Internet. Darum ermöglichen wir Mobilfunkausbau. Bundesweit informiert unsere Dialoginitiative Deutschland spricht über 5G die Bürgerinnen und Bürger transparent und umfassend über alle Facetten des Ausbaus. Dort beantworten wir Fragen wie: Was ist 5G? Wie funktioniert der neue Mobilfunkstandard? Außerdem stellen wir spannende Anwendungen mit 5G vor.

Fakt 6 / 10Art. 2 Abs. 2 GG

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. […].

Im Jahr 1970 starben noch 19.193 Menschen im Straßenverkehr. 2023 waren es nach Angaben des Statistischen Bundesamts 2.830 Menschen – ein Rückgang um rund 85 Prozent. Mit unserer Verkehrssicherheitsarbeit wollen wir die Zahl der Verkehrstoten noch weiter senken. Mit unserem Verkehrssicherheitsprogramm verfolgen wir die Vision Zero: null Tote und Schwerverletzte im Straßenverkehr.

Fakt 7 / 10Art. 2 Abs. 2 GG

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich […].

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit steht in direktem Zusammenhang mit einer umweltfreundlicheren Mobilität. Wir finanzieren Radwege, haben das Deutschlandticket für den öffentlichen Personennahverkehr erfunden und fördern E-Mobilität. Zum Beispiel mit dem Deutschlandnetz: Bis 2026 schaffen wir zusätzlich 9.000 Schnellladepunkte für Elektroautos und sorgen so für ein flächendeckendes Schnellladenetz in Deutschland.

Fakt 8 / 10Art. 87e Abs. 4 GG

Der Bund gewährleistet, daß dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes sowie bei deren Verkehrsangeboten [...] Rechnung getragen wird.

Wir bauen und erhalten Schienen, Straßen und Wasserwege. Mit den Generalsanierungen investieren wir so viel in eine bessere Bahn wie nie zuvor. Und mit dem stimmen wir Züge besser aufeinander ab und realisieren erstmals einen deutschlandweiten Taktfahrplan. Das Ziel: öfter, schneller und überall.

Fakt 9 / 10Art. 89 Abs. 2 GG

Der Bund verwaltet die Bundeswasserstraßen durch eigene Behörden. Er nimmt die über den Bereich eines Landes hinausgehenden staatlichen Ausgaben der Binnenschifffahrt und die Aufgaben der Seeschifffahrt wahr [...].

Leistungsfähige Häfen sind eine wichtige Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg und den Wohlstand in Deutschland. Sie sichern nicht nur die Versorgung von Industrie, Handel und Bevölkerung, sondern bundesweit bis zu 5,6 Millionen Arbeitsplätze. Mit unserer Nationalen Hafenstrategie machen wir die deutschen See- und Binnenhäfen fit für die Zukunft und richten sie nachhaltig aus.

Fakt 10 / 10Art. 90 Abs. 2 GG

Die Verwaltung der Bundesautobahnen wird in der Bundesverwaltung geführt [...].

Wir sind dafür verantwortlich, die Verkehrsinfrastruktur zu erhalten und zu verbessern. Unser Bundesverkehrswegeplan verfolgt das übergeordnete Ziel: die Entlastung der Verkehrsknotenpunkte und damit weniger Staus auf den Straßen. Dazu investieren wir bis 2030 rund 132,8 Milliarden Euro. Täglich arbeiten die Beschäftigten der Autobahn GmbH in ganz Deutschland daran, das rund 13.000 Kilometer lange Autobahnnetz noch leistungsfähiger zu machen.